Mehr IT-Unterstützung für Schulen

Die neue Grundsatzvereinbarung zwischen Bildungsministerium und Kommunalen Spitzen könnte auch Koordinatorinnen und Koordinatoren Bildung in der digitalen Welt entlasten

Eine sehr detaillierte Übersicht der Aufgaben, die den pädagogischen Kontext (Schule) und den technischen Support (Schulträger) betreffen, finden Sie in der "Vereinbarung über die Arbeitsteilung bei der Bereitstellung, des Betriebs, der Wartung und des Supports von digitalen Lehr-Lerninfrastrukturen an Schulen".

 

Aus der Pressemeldung des Ministeriums für Bildung:

"Die neue Vereinbarung tritt zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 in Kraft.

Die neue Grundsatz-Vereinbarung fußt auf einer bestehenden Vereinbarung aus dem Jahr 2000. Im Zentrum der neuen Vereinbarung steht der Gedanke eines qualifizierten IT-Supports aus einer Hand der Schulträger, denn die Behebung von kleineren, früher klar lokalisierbaren Störungen, die Installation von Software oder die Verwaltung von Benutzerkonten lassen sich heute nicht mehr in jedem Fall auf Systemebene realisieren, oft sind dafür erweiterte Kenntnisse und Berechtigungen der IT-Infrastruktur erforderlich.

Bereits im letzten Jahr hatte das Ministerium für Bildung deshalb angekündigt, dass die Erledigung von Wartungsaufgaben und die Behebung von Störungen zukünftig von technischem Fachpersonal durchgeführt werden soll. Diese Tätigkeiten sollen nicht mehr zu Lasten von pädagogischen Aufgaben insbesondere im Bereich des Informatikunterrichts gehen. Zur Kompensation gestiegener Aufwände wurde der Zuschuss, mit dem das Bildungsministerium die Schulen bis dahin unterstützt hatte, von drei Millionen Euro auf sechs Millionen Euro verdoppelt.

In der neuen Vereinbarung wird nun präzise zwischen Supportaufgaben unterschieden, die einem pädagogischen Kontext zugeordnet werden können (Schule) und Aufgaben, die den technischen Support betreffen (Schulträger). Grundlage für den laufenden Be-trieb, die Wartung und Bearbeitung von Störungen in Verantwortung der Schulträger ist ein integriertes Betriebskonzept, bei dem zukünftig prinzipiell zwischen First-, Second- und Third-Level-Support unterschieden wird.

Der technische Support in Verantwortung der Schulträger besteht nun aus folgenden Aufgaben:

  • Installation von Hardware und Software
  • laufende Administration der Systeme inkl. Benutzerverwaltung
  • Bereitstellung geeigneter Routinen zur Fehlerbehebung, z.B. Betrieb einer Hotline und eines Ticketsystems
  • Fehlerbehebung und Reparatur
  • laufende Instandhaltung der Hardware

Als Zuschuss für die technischen Supportaufgaben gewährt des Land den Schulträgern künftig einen Betrag von 11 Euro pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr.

Der pädagogische Support in Verantwortung der Schule umfasst vor allem:

  • Schulung der pädagogischen Nutzung
  • Mitteilung von Anforderungen und Bereitstellung von Nutzerlisten
  • basale Fehlerprüfung und -behandlung
  • Meldung von Störungen

Die Vertragspartner verständigten sich darauf, am Ende des Schuljahres 2023/2024 die zugrunde gelegte Arbeitsteilung und die Kostenanteile zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen wird in diesem Zuge weiter verstärkt. In der Arbeitsgemeinschaft „Medienentwicklungsplanung“ und der Arbeitsgruppe „Ausstattungsempfehlungen“ tauschen sich die Beteiligten regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der Rahmenbedingungen aus."

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